Forschungszulage
Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.
Eckdaten:
- Förderträger: Bescheinigungsstelle Forschungszulage
- Förder-/Geldgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Antragsberechtigt: Unternehmen
- Einreichungsfrist: Antrag immer möglich
Voraussetzungen:
- Steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland sind anspruchsberechtigt. Es gibt keine
Einschränkung auf Branchen oder Unternehmensgrößen. Es besteht ein Rechtsanspruch durch
Gesetz.
Art der Förderung:
- Zuschuss i.H.v. 25% (für KMU 35%) der Bemessungsgrundlage für FuE-Personalkosten.
- Zuschuss i.H.v. 70% der Bemessungsgrundlage für Auftragsforschung.
- Zuschuss i.H.v. 70 Euro pro Stunde für in Eigenleistung erbrachte Vorhaben.
- Die Bemessungsgrundlage variiert je nach Zeitpunkt der förderfähigen Aufwendungen
zwischen 2 und 10 Mio. Euro