Förderprogramme Forschung & Entwicklung
Hier finden Sie relevante Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen im F&E Bereich.
Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.
Eckdaten:
- Förderträger: Bescheinigungsstelle Forschungszulage
- Förder-/Geldgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Antragsberechtigt: Unternehmen
- Einreichungsfrist: Antrag immer möglich
Voraussetzungen:
- Steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland sind anspruchsberechtigt. Es gibt keine
Einschränkung auf Branchen oder Unternehmensgrößen. Es besteht ein Rechtsanspruch durch
Gesetz.
Art der Förderung:
- Zuschuss i.H.v. 25% (für KMU 35%) der Bemessungsgrundlage für FuE-Personalkosten.
- Zuschuss i.H.v. 70% der Bemessungsgrundlage für Auftragsforschung.
- Zuschuss i.H.v. 70 Euro pro Stunde für in Eigenleistung erbrachte Vorhaben.
- Die Bemessungsgrundlage variiert je nach Zeitpunkt der förderfähigen Aufwendungen
zwischen 2 und 10 Mio. Euro
Im Rahmen des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“ gibt es aktuell mehrere Förderprogramme mit unterschiedlichem Themenschwerpunkt:
Bekanntmachung „Künstliche Intelligenz – Data Science“ (2024/2025) – Einreichungsfrist: 27.02.2025, 14 Uhr
Im Rahmen der Bekanntmachung „Künstliche Intelligenz – Data Science“ fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) anwendungsoffene Innovationen im Bereich Datenanalyse, Data Science und Künstliche Intelligenz, welche die Digitalisierung u. a. von Prozessen, Produkten und Geschäftsmodellen in bayerischen Unternehmen vorantreiben und die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen unterstützen.
Bekanntmachung „Kommunikationsnetze der Zukunft“ (2024/2025) – Einreichungsfrist: 27.02.2025, 14 Uhr
Im Rahmen der Bekanntmachung „Kommunikationsnetze der Zukunft“ fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) anwendungsoffene Innovationen im Bereich innovativer Kommunikationstechnologien, welche die Digitalisierung in Bayern vorantreiben und die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen unterstützen sowie zur technologischen Souveränität Deutschlands und Europas beitragen.
Bekanntmachung „IT-Sicherheit“ (2024/2025) – Einreichungsfrist: 27.02.2025, 14 Uhr
Im Rahmen der Bekanntmachung „IT-Sicherheit“ fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) anwendungsorientierte, technologische Innovationen auf dem Gebiet der IT-Sicherheit in unterschiedlichsten Anwendungsdomänen sowohl für die Wirtschaft als auch für Staat, Gesellschaft und einzelne Bürgerinnen und Bürger.
Bekanntmachung „Elektronische Systeme und Prozesstechnologien“ (2024/2025) – Einreichungsfrist: 27.02.2025, 14 Uhr
Im Rahmen der Bekanntmachung „Elektronische Systeme und Prozesstechnologien“ fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) anwendungsoffene Innovationen im Bereich der intelligenten, elektronischen Systeme, welche die Digitalisierung in Bayern vorantreiben und die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen unterstützen.
Informationen zu weiteren Förderprogrammen folgen demnächst.