Förderprogramme Forschung & Entwicklung
Hier finden Sie relevante Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen im F&E Bereich.
Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.
Eckdaten:
- Förderträger: Bescheinigungsstelle Forschungszulage
- Förder-/Geldgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Antragsberechtigt: Unternehmen
- Einreichungsfrist: Antrag immer möglich
Voraussetzungen:
- Steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland sind anspruchsberechtigt. Es gibt keine
Einschränkung auf Branchen oder Unternehmensgrößen. Es besteht ein Rechtsanspruch durch
Gesetz.
Art der Förderung:
- Zuschuss i.H.v. 25% (für KMU 35%) der Bemessungsgrundlage für FuE-Personalkosten.
- Zuschuss i.H.v. 70% der Bemessungsgrundlage für Auftragsforschung.
- Zuschuss i.H.v. 70 Euro pro Stunde für in Eigenleistung erbrachte Vorhaben.
- Die Bemessungsgrundlage variiert je nach Zeitpunkt der förderfähigen Aufwendungen
zwischen 2 und 10 Mio. Euro
Förderprogramme für den Mittelstand
Bayerischer Transformationsfonds
Der Transformationsfonds hat das Ziel, die bayerische Wirtschaft zukunftssicher und wettbewerbsfähig zu gestalten, um Wachstum und Beschäftigung in Bayern auf lange Sicht zu sichern und auszubauen.
Hierfür werden Projekte gefördert, die die Wettbewerbsfähigkeit stärken und erhalten, insbesondere in den Bereichen der Digitalisierung und Dekarbonisierung, der beschleunigten Entwicklung sowie der schnelleren Implementierung von Zukunftstechnologien. Zudem wird die Erschließung neuer, zukunftsfähiger Geschäftsfelder bayerischer Unternehmen damit unterstützt.
Für individuelle Fragen zu Ihrem Vorhaben, können Sie gerne eine E-Mail an foerderlotse@bayern-innovativ.de oder gruenderlotse@bayern-innovativ.de schicken. Daraufhin erhalten Sie einen Terminvorschlag für ein Förderberatungsgespräch bei Ihnen.
Präsentation des Webinars zum Bayerischen Transformationsfonds vom 30.06.2025 (Download): 300625_Transformationsfonds_Bayern_Innovativ_transform_by
– Antrag ganzjährig möglich; Außerkrafttreten: 31.12.2029
Das Bayerische Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) unterstützt gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Bayern bei der Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Gefördert werden sowohl technologieorientierte Entwicklungsprojekte als auch die Einführung neuer Technologien in Unternehmen. Die Förderung umfasst Zuschüsse für projektbezogene Kosten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Das Programm richtet sich insbesondere an Unternehmen, die innovative Lösungen in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und neue Technologien umsetzen möchten.
Modul 2: Prozess- und Organisationsinnovation
Prozessinnovation:
- Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in Bezug auf Technik, Ausrüstung oder Software auf Ebene des Unternehmens, beispielsweise durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien oder Lösungen.
- Keine geringfügigen Änderungen oder Verbesserungen in bestehenden Prozessen oder der Ausbau der Produktions- oder Dienstleistungskapazitäten durch bereits bestehende oder ähnliche Systeme, keine Ersatzbeschaffung, kein erweiterter Handel
Organisationsinnovation:
- Anwendung neuer Organisationsmethoden auf Ebene des Unternehmens im Bereich der Arbeitsabläufe oder der Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens, beispielsweise durch die Nutzung neuer oder innovativer digitaler Technologien.
- keine inkrementellen Änderungen bestehender Organisationsmethoden
Modul 3: Chemisches Recycling von Kunststoffen
Grundlagen der Förderung:
- Anlagen zum chemischen oder biochemischen Recycling zur Schließung von Kohlenstoffkreisläufen gem. AGVO Art. 17 und Art. 47; in Anlehnung an die Richtlinie BayBioökonomie Scale-Up
Was wird gefördert?
- Investitionen für Anlagen und Maschinen
- Förderquote nach Art. 17 AGVO
- 20% kleine Unternehmen auf zuwendungsfähige Ausgaben
- 10% mittlere Unternehmen auf zuwendungsfähige Ausgaben
- Förderquoten nach Art. 47 AGVO bezogen auf die Investitionsmehrkosten
- Max. 30 Mio. € pro Unternehmen und Investitionsvorhaben
- 40% der zuwendungsfähigen Kosten
- 50% bei mittleren Unternehmen
- 60% bei kleinen Unternehmen
- +5% bei GmbH
Neue Förderbekanntmachungen im Bereich Digitalisierung für 2026
Für das Jahr 2026 sind mehrere Förderbekanntmachungen im Rahmen des Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP) des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) geplant. Die Ausschreibungen werden in der Förderlinie Digitalisierung im Bereich Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) veröffentlicht und adressieren zentrale Zukunftsthemen:
Darüber hinaus ist auch eine Bekanntmachung im Förderbereich „Elektronische Systeme“ mit dem Thema „Elektronische Systeme und Prozesstechnologien“ vorgesehen. Die finalen Förderaufrufe werden nach der Neufassung der BayVFP-Richtlinien veröffentlicht, deren aktuelle Fassung zum 31. Dezember 2025 ausläuft.
Detaillierte Informationen zu Zuwendungsvoraussetzungen, Einreichungsfristen und Verfahren stellt der Projektträger Bayern voraussichtlich im Frühjahr 2026 unter www.iuk-bayern.de/bekanntmachungen bereit. Interessierte können sich bereits jetzt über die geplanten Themen und die begleitenden Informationsveranstaltungen für Förderinteressierte informieren: www.iuk-bayern.de/bkm-info-25-26
Informationen zu weiteren Förderprogrammen folgen demnächst.