Förderprogramme Forschung & Entwicklung
Hier finden Sie relevante Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen im F&E Bereich.
Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.
Eckdaten:
- Förderträger: Bescheinigungsstelle Forschungszulage
- Förder-/Geldgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Antragsberechtigt: Unternehmen
- Einreichungsfrist: Antrag immer möglich
Voraussetzungen:
- Steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland sind anspruchsberechtigt. Es gibt keine
Einschränkung auf Branchen oder Unternehmensgrößen. Es besteht ein Rechtsanspruch durch
Gesetz.
Art der Förderung:
- Zuschuss i.H.v. 25% (für KMU 35%) der Bemessungsgrundlage für FuE-Personalkosten.
- Zuschuss i.H.v. 70% der Bemessungsgrundlage für Auftragsforschung.
- Zuschuss i.H.v. 70 Euro pro Stunde für in Eigenleistung erbrachte Vorhaben.
- Die Bemessungsgrundlage variiert je nach Zeitpunkt der förderfähigen Aufwendungen
zwischen 2 und 10 Mio. Euro
Förderlinie „Zukunftstechnologien für die bayerische Wirtschaft“ (2025) – Antrag ab sofort möglich; Einreichungsfrist: 01.06.2025
Im Rahmen der Förderlinie fördert die Bayerische Forschungsstiftung ganz gezielt anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung mit dem Ziel einer späteren wirtschaftlichen Verwertung der Projektergebnisse. Die Förderung ist technologieoffen und die sechs Themenfelder des aktuellen Förderprogramms eröffnen ein breites Spektrum, in das sich in der Praxis so gut wie jedes anwendungsbezogene Technologieprojekt einordnen lässt. Die Förderung soll Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft ermöglichen, grundlegende und anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsarbeiten in diesem Spektrum durchzuführen sowie die Umsetzung der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse in neue Produkte, neue Verfahren und neue Technologien zu beschleunigen.
Download: Flyer_Förderlinie_Forschungsstiftung
„Bayerisches Technologieföderungs-Programm plus (BayTP+)“ – Antrag ganzjährig möglich; Außerkrafttreten: 31.12.2025
Das Bayerische Technologieförderungs-Programm plus (BayTP+) unterstützt gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Bayern bei der Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Gefördert werden sowohl technologieorientierte Entwicklungsprojekte als auch die Einführung neuer Technologien in Unternehmen. Die Förderung umfasst Zuschüsse für projektbezogene Kosten, um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken. Anträge können ganzjährig eingereicht werden. Das Programm richtet sich insbesondere an Unternehmen, die innovative Lösungen in den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und neue Technologien umsetzen möchten.
„Mobilität – Innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen“ 2025 – Antrag ab sofort möglich; Einreichungsfrist: 09.05.2025
Das Bayerische Verbundforschungsprogramm (BayVFP) fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Bereich innovativer Antriebstechnologien für mobile Anwendungen. Unterstützt werden industriegeführte Verbundvorhaben, die neue Technologien für Wasserstoff- und Elektromotoren, Getriebe, Batterien, Hybridlösungen sowie Energie- und Thermomanagement entwickeln. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und kann bis zu 50 % der förderfähigen Kosten betragen. Ziel ist es, technologische Fortschritte in der Mobilität zu beschleunigen und den Standort Bayern als Innovationsführer zu stärken.
Informationen zu weiteren Förderprogrammen folgen demnächst.